Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein mit folgender in § 2 Abs. 1 der Satzung festgelegter Zielsetzung und Aufgabenstellung:
„Die Vereinigung hat das Ziel, die mit der Jugendkriminalität zusammenhängenden Fragen unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen zu erörtern und ihre Lösung zu fördern. Sie will ein Forum für die fachliche, fachpolitische und öffentliche Diskussion in der Jugendkriminalrechtspflege sowie der Jugendkriminal- und Jugendhilfepolitik sein.“
Charakteristisch für die Arbeit des 1917 in Berlin gegründeten Verbandes ist seit jeher:
Die DVJJ setzt sich aus Vertretern aller an der Jugendgerichtsbarkeit beteiligten Berufe zusammen.
Für alle beteiligten Berufe ist die DVJJ ein Fachverband und kein berufsständischer Zusammenschluss.
Die DVJJ fungiert als unabhängiges Fach- und Beratungsorgan für kriminalpolitische Fragestellungen, insbesondere für Gesetzgebungsvorhaben auf Bundesebene.
In regelmäßigen Abständen, seit 1953 alle drei Jahre, veranstaltet die DVJJ den Deutschen Jugendgerichtstag.
In jüngerer Zeit sind zu den genannten Aktivitäten vor allem folgende Schwerpunkte hinzugetreten:
Es werden verstärkt Möglichkeiten der Fortbildung organisiert und angeboten. Diese Intensivierung wurde dadurch möglich, dass sich Regional- und Landesgruppen bildeten, die als Unterverbände der DVJJ inzwischen fast flächendeckend die jugendgerichtliche Praxis ansprechen. Diese regionalen und lokalen Zusammenschlüsse sind ähnlich strukturiert wie der Dachverband und wirken an dessen Arbeit mit. Sie können die speziellen Fragen und Probleme ihres Bereichs sehr viel treffender erfassen, diese mit den Beteiligten erörtern und (oft in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden) auf Tagungen behandeln.
In diesem Zusammenhang hat die DVJJ ihre Schriftenreihe über die Dokumentationen der Jugendgerichtstage hinaus erweitert. Demselben Zweck dient die Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ).
Die Landesgruppe Baden-Württemberg
Die Landesgruppe Baden-Württemberg in der DVJJ bemüht sich vor allem um die Förderung des Erfahrungsaustausches und der Fortbildung aller mit der Bearbeitung von jugendstrafrechtlichen Themen betrauten Berufsgruppen. Diesem Ziel dienen die Jahrestagungen, die in den Jahren 1983-1992 in Konstanz und seit 1993 alternierend in Heidelberg, Freiburg und Tübingen sowie in den Jahren 1996 und 1998 auch in Villingen-Schwenningen durchgeführt wurden. Die auf den Jahrestagungen gehaltenen Referate werden im Eigenverlag der Landesgruppe veröffentlicht und Interessierten zugänglich gemacht. (Verzeichnis der bisherigen Veröffentlichungen)
Die Tätigkeiten der DVJJ kosten Geld. Die Ausgaben des Dachverbandes mit Sitz in Hannover werden überwiegend aus Bundesmitteln finanziert. Die weiteren Einnahmequellen des Vereins sind die Mitgliederbeiträge sowie – von besonderer Bedeutung – Geldbußen. Die Landesgruppe hat zwar keine Personalausgaben, sie benötigt jedoch Mittel für die Durchführung ihrer Tagungen und für die Herstellung des INFOs. Finanziert wird dies ganz überwiegend über Geldbußen.
Wir bitten Sie deshalb, die Arbeit der DVJJ – Landesgruppe Baden-Württemberg – durch die Berücksichtigung von Weisungen oder Auflagen zu unterstützen.
Die DVJJ ist konfessionell und parteipolitisch neutral. Sie ist durch Bescheid des Finanzamtes Hannover als gemeinnützig anerkannt. Der Landesverband Baden-Württemberg ist in die Bußgeldlisten beim OLG Karlsruhe und beim OLG Stuttgart aufgenommen. Alle Voraussetzungen für den Empfang von Geldauflagen oder Geldweisungen werden erfüllt. Zahlkarten und Aufkleber mit der Kontoverbindung können der Landesgruppe angefordert werden. Kontakt